Über das Brauwesen in Kohren


Ehemaliges Brauhaus, 20. Jahrhundert,
Bildquelle/Copyright: Museen Kohren-Sahlis, Stadt Frohburg 

Ehemaliges Brauhaus, 2023,
Bildquelle/Copyright: Kohrener Geschichtsverein e. V. 

Wer heute nach Kohren-Sahlis kommt, hat Mühe eine geöffnete Gaststätte zu finden. Doch das war nicht immer so, früher hatte Kohren viele Gasthäuser. Ein Grund war, dass seit 1456 in Kohren 22 Personen das Recht hatten, Bier zu brauen und zu verkaufen. Damit war teilweise das Recht auf Eröffnung einer Gaststätte verbunden. Heute erinnert fast nichts mehr daran. Folgende Orte gibt es noch, die damit in Verbindung gebracht werden können: 

  • Zum einen ist es die Kellergasse. Der Name rührt daher, dass es unterhalb der Gasse viele Keller gab, in denen das Bier gelagert wurde.
  • Zum anderen das Haus „An der Mittelmühle 1“. Es ist ein altes Brauhaus von 1846. Es zeichnet sich durch einen großen Keller aus, der von der Straße direkt begehbar ist. Dort wurde wahrscheinlich das Bier gebraut. Gegenüber war das Wohnhaus des Braumeisters. (An der Mittelmühle 8)
  • Das Fachwerkhaus an der Ecke Kellergasse / Karl-Marxstraße war früher der Gasthof „Drei Linden“ und ein ehemaliges Braugut.
  • Gegenüber dem Sahliser Gut war dessen Braugut.


1900 wurde das letzte Bier in Kohren gebraut. Der letzte Brauer Karl Lederer gab dann das Gewerbe ganz auf. Flaschen mit der Aufschrift „Brauerei Kohren“ zeugen noch von einer langen Tradition. Denn im Jahr 1456 bekam Kohren nicht nur das Recht, einen Markt abzuhalten. 22 Personen bekamen auch das Braurecht zugesprochen. Der Grundherr von Einsiedel hatte es beim Kurfürst Friedrich II erbeten. Denn das Land war durch viele Kriege verwüstet und ausgeplündert, zum wirtschaftlichen Neuanfang waren neue Initiativen notwendig. Die Verleihung des Braurechts war eine solche Maßnahmen. In der Urkunde heißt es, dass diese 22 Bürger nun „Bier brauen und dieses sowohl im Großen als auch im Kleinen verkaufen“ dürfen. (aus: Annelies Freiberg, Das Kohrener Braurecht aus dem Buch: Aus der Geschichte von Kohren-Sahlis, Südraum Verlag, Borna, 2003). Das war auch ein Zuwachs an Bedeutung für die Bürger – denn bis dahin hatte nur der Kohrener Pfarrer ein eigenes Braurecht und Brauhaus. 

Natürlich musste nun geregelt werden, wer wann Bier brauen und ausschenken konnte – denn man musste ja verhindern, dass man sich gegenseitig zu viel Konkurrenz macht. Deshalb wurde in einer Schankordnung geregelt, dass per Los die Reihenfolge festgelegt wurde und immer zwei Brauer an verschiedenen Enden der Stadt gleichzeitig Bier brauen konnten. Dann durften diejenigen Personen vier, nach anderen Quellen drei Wochen lang Bier brauen und verkaufen. Sobald das Bier vergoren war, machte dies der Brauer zu „kund und wissen“, indem er eine grün-weiß geringelte, gestrichene Stange mit einem Strohwisch oder Strohkranz vor der Tür aufstellte oder aus dem Fenster heraushing. Es handelte sich dabei um ein Dünnbier, das in den Ausschank kam. Das Braurecht lag auf dem jeweiligen Gebäude und wurde mit dem Gebäude vererbt oder veräußert.

1659 durften dann die Kohrener ein eigenes Malz- und Brauhaus in der damaligen Braugasse, heute Karl-Marx-Straße, errichten, das später bei einem der vielen Stadtbrände vom Feuer zerstört wurde. Die in einer Innung zusammengeschlossenen Brauberechtigten kauften 1838 in der Mühlgasse, heute „An der Mittelmühle“, ein Gelände zum Bau eines Brau- und Malzhauses. Daraus entwickelte sich das heutige noch erhaltene Braugebäude An der Mittelmühle 1. Der letzte Braumeister war Carl Lederer, der galt als Original, über das viele Anekdoten erzählt wurden. Im Bierkeller, der von der Straße aus zugänglich war, und im Keller des gegenüberliegenden Wohnhauses der Brauereibesitzer lagerte das Bier ein halbes Jahr, bis es als Lagerbier verkauft werden konnte. Im 1. Stock war der Brau- und Sudkessel. Auf weiteren Etagen standen die Sudpfanne und die Trockengeräte. Im Garten war ein tiefer Brunnen mit dem besten Wasser der Stadt, das nur zum Bierbrauen verwendet wurde. 

Seit November 1831 gab es zwischen der Kommune und der Bierbrauenden Bürgerschaft eine lange gerichtliche Auseinandersetzung, die letztendlich zum Niedergang des Brauereiwesens in Kohren führte.  Und so endete 1900 die Geschichte des Brauwesens in Kohren-Sahlis. 

Später eröffnete in dem letzten Brauhaus eine Bornaer Firma eine Schürzenfabrik. 1934 übernahm die Stadtverwaltung das Gebäude. Seitdem  wurde es unterschiedlich genutzt:  Als Spar- und Girokasse, als Berufsschule, als Handweberei und zeitweise waren Klassenräume und die Schulküche der Grundschule dort untergebracht. Heute gehört das Haus einer Schornsteinfegermeisterin, die es grundlegend restauriert hat. Das gegenüberliegende Gebäude, das ehemalige Wohnhaus des Braumeisters, kaufte 1926 der Malermeister Erich Steinbach. Über dem Eingang ließ er einen Spruch anbringen,  der heute leider nicht mehr vorhanden ist. Er hieß:

 „Alte Brauerei wird dieses Haus genannt
 Hier lebte ein würdiger Brauerstand!
 Einst braute Lederer Carl noch Kohrener Bier,
 Heut wohnt der Malermeister Erich Steinbach hier.“


Über dem Eingang ist die Jahreszahl „1845“ und der Name „Peukert“ zu lesen. Es ist der Name eines Brauberechtigten gewesen, der dieses Haus wahrscheinlich beim Bau der Brauerei mit gebaut hat. Heute hat eine Familie aus Kohren das Haus gekauft und zu Wohnzwecken saniert. 


Stand Februar 2023

 

Unveröffentlichte Aufzeichnungen von Rudi Rauschenbach „Alte Braurechte in Kohren“, Töpfermuseum Kohren-Sahlis

Annelies Freiberg, Das Kohrener Braurecht aus dem Buch: Aus der Geschichte von Kohren-Sahlis, Südraum Verlag, Borna, 2003