Über das Brauwesen in Kohren
Ehemaliges Brauhaus, 20. Jahrhundert,
Bildquelle/Copyright: Museen Kohren-Sahlis, Stadt Frohburg
Ehemaliges Brauhaus, 2023,
Bildquelle/Copyright: Kohrener Geschichtsverein e. V.
„An der Mittelmühle 1“ zeugt das Alte Brauhaus von 1846 von der stolzen Bierbrauertradition in Kohren. Wer heute nach Kohren-Sahlis kommt, hat Mühe eine geöffnete Gaststätte zu finden. Das war nicht immer so, früher hatte Kohren viele Gasthäuser.
Bier und Bürgerrechte im Mittelalter
Im Jahr 1456 erhielt Kohren nicht nur das Recht, einen Markt abzuhalten - auch das Braurecht wurde erteilt. Der Grundherr von Einsiedel hatte dies beim Kurfürst Friedrich II. erbeten. Im Land, durch viele Kriege verwüstet und ausgeplündert, sollte ein wirtschaftlicher Neuanfang gefördert werden. Die Verleihung des Braurechts war eine solche Maßnahme. In der Urkunde heißt es, dass diese 22 Bürger nun „Bier brauen und dieses sowohl im Großen als auch im Kleinen verkaufen“ dürfen. (aus: Annelies Freiberg, Das Kohrener Braurecht aus dem Buch: Aus der Geschichte von Kohren-Sahlis, Südraum Verlag, Borna, 2003). Das Braurecht lag auf dem jeweiligen Gebäude und wurde mit dem Gebäude vererbt oder veräußert. Verbunden war damit bei einigen Brauern das Recht, ein Gasthaus zu eröffnen. Das alles brachte einen großen Zuwachs an Bedeutung für die Bürger des „Städtleins“– denn bis dahin besaß nur der Kohrener Pfarrer ein eigenes Braurecht und Brauhaus.
Zunftregeln
In einer Schankordnung wurde geregelt, wer wann Bier braute und ausschenkte – zu viel gegenseitige Konkurrenz sollte verhindert werden. Per Los wurde eine Reihenfolge festgelegt, so dass immer zwei Brauer an verschiedenen Enden der Stadt gleichzeitig Bier brauen konnten. Dann durften diese vier, nach anderen Quellen drei Wochen lang Bier verkaufen. Sobald das Bier vergoren war, machte der Brauer dies zu „kund und wissen“, indem er eine grün-weiß geringelte Stange mit einem Strohwisch oder Strohkranz an der Tür oder am Fenster aufhängte. Zum Ausschank kam ein Dünnbier.
Repräsentative Innungshäuser
1659 errichteten die Kohrener Brauer ein eigenes Malz- und Brauhaus in der damaligen Braugasse, jetzt „Karl-Marx-Straße“, das später bei einem der vielen Stadtbrände vom Feuer zerstört wurde.
Fast 200 Jahre später, 1838, kauften die in einer Innung zusammengeschlossenen Brauberechtigten ein Grundstück in der Mühlgasse, heute „An der Mittelmühle“, zum Bau eines neuen Brau- und Malzhauses. Daraus entwickelte sich das noch erhaltene Braugebäude. Im Garten spendete ein tiefer Brunnen das beste Wasser der Stadt, das nur zum Bierbrauen verwendet wurde.
Im Bierkeller, der von der Straße aus zugänglich war, und im Keller Wohnhauses des jeweiligen Brauereibesitzers (gegenüber „An der Mittelmühle 8“) lagerte das Bier ein halbes Jahr, bis es als Lagerbier verkauft werden konnte. Im 1. Stock war der Brau- und Sudkessel. Auf weiteren Etagen standen die Sudpfanne und die Trockengeräte.
Ende einer stolzen Tradition
Seit November 1831 fand zwischen der Kommune und der Bierbrauenden Bürgerschaft eine lange gerichtliche Auseinandersetzung statt, die letztendlich zum Niedergang des Brauereiwesens in Kohren führte. Der Braumeister Carl Lederer, ein Original, über das viele Anekdoten erzählt wurden, gab das Gewerbe endgültig auf. 1900 wurde das letzte Bier in Kohren gebraut.
Im Brauhaus eröffnete später eine Bornaer Schürzenfabrik. 1934 übernahm die Stadtverwaltung das Gebäude. Seitdem wurde es unterschiedlich genutzt: Als Spar- und Girokasse, als Berufsschule, als Handweberei und zeitweise waren Klassenräume und die Schulküche der Schule dort untergebracht. Heute gehört das Haus einer Schornsteinfegermeisterin, die es grundlegend restauriert hat.
Das gegenüberliegende Gebäude, das ehemalige Braumeister-Wohnhaus, kaufte 1926 der Malermeister Erich Steinbach. Über dem Eingang ließ er einen Spruch anbringen, der heute leider nicht mehr vorhanden ist. Er hieß:
„Alte Brauerei wird dieses Haus genannt
Hier lebte ein würdiger Brauerstand!
Einst braute Lederer Carl noch Kohrener Bier,
Heut wohnt der Malermeister Erich Steinbach hier.“
Über dem Eingang ist die Jahreszahl „1845“ und der Name „Peukert“ zu lesen. Es ist der Name eines Brauberechtigten gewesen, der dieses Haus wahrscheinlich beim Bau der Brauerei mit gebaut hat. Heute hat eine Familie aus Kohren das Haus gekauft und zu Wohnzwecken saniert.
Letzte Zeugen
Heute erinnern neben dem Brauhaus nur noch wenige Plätze an die untergegangene Brautradition - z.B. die „Kellergasse“, deren Name auf die Keller unter den Häusern verweist, in denen Bier gelagert wurde. An der Stelle des ersten Brauhauses von 1659 entstand der frühere Gasthof „Drei Linden“, heute ein prächtiges Fachwerkwohnhaus in der „Karl-Marx-Str. 10“. Der Dreiseithof „Am Sahliser Gut 9“, heute Tischlerei- und Möbelwerkstatt, und der Brauteich gehörten zur Rittergutsbrauerei. Flaschen mit der Aufschrift „Brauerei Kohren“ in privatem Besitz zeugen noch von dieser trinkfreudigen und gastlichen Zeit.
Erstellt vom Kohrener Geschichtsverein e. V.
Stand August 2023
Unveröffentlichte Aufzeichnungen von Rudi Rauschenbach „Alte Braurechte in Kohren“, Töpfermuseum Kohren-Sahlis
Annelies Freiberg, Das Kohrener Braurecht aus dem Buch: Aus der Geschichte von Kohren-Sahlis, Südraum Verlag, Borna, 2003